Barrierefreies Bauen 2019 "Lieblingsplätze für alle"
Auszug aus der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zum Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2019 „Lieblingsplätze für alle“
Grundlage
Die Umsetzung des Investitionsprogrammes Barrierefreies Bauen 2019 „Lieblingsplätze für alle“ erfolgt im Rahmen des Vollzugs der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2015 (FRL Investitionen Teilhabe). Nach Nr. 2.2 der FRL Investitionen Teilhabe werden Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne von § 3 des Sächsischen Integrationsgesetzes bei bestehenden, öffentlich zuganglichen Gebäuden und Einrichtungen gefördert.