In Frankenthal gibt es jetzt jeden Tag einen Schoko-Weihnachtsmann zu finden. Das ist Chefsache.
Frankenthal. So viel Heimlichkeit vor dem Fest gab’s noch nie in Frankenthal. Denn die kleine Gemeinde hat sich in diesem Jahr eine besondere vorweihnachtliche Aktion ausgedacht. Eine Art Adventskalender für aufmerksame Zeitgenossen. Nicht zum Türchen öffnen, sondern zum Entdecken.
Weiterlesen: Bürgermeisterin wichtelt
In der Westlausitz sind wieder Projektideen gefragt!
In ihrem aktuelle Projektaufruf stellt die Region Westlausitz über das europäische Programm LEADER wieder Fördergelder für Projekte im ländlichen Raum zur Verfügung. Der Projektaufruf startet am 29.11.2019. Bis zum 31.01.2020 können Privatpersonen, Vereine, Unternehmen und Kommunen Projektvorschläge beim Regionalmanagement einreichen und sich für eine finanzielle Unterstützung ihres Vorhabens aus LEADER-Mitteln bewerben.
Weiterlesen: 0,64 Mio. € Fördergelder für Projekte in der Westlausitz
Zum 1. August 2019 starteten die neuen Ticket-Angebote für Schüler und Auszubildende in Sachsen. Das AzubiTicket ist für alle Schüler einer berufsbildenden Schule, das SchülerFreizeitTicket für alle Schüler einer allgemeinbildenden Schule jeweils mit Standort in Sachsen erhältlich.
Die Tickets können im Abo für mindestens zwölf Monate erworben werden und sind im jeweiligen Verkehrsverbund gültig. Das AzubiTicket bietet darüber hinaus die Möglichkeit, für weitere Verbundgebiete aufgewertet zu werden, bis hin zur Gültigkeit innerhalb ganz Sachsens.
Die Tickets berechtigen zur Nutzung aller Regionalverkehrsmittel (Regionalzüge, S-Bahn, Bus, Straßenbahn, im VVO auch Fähren). Innerhalb des VVO, VMS und VVV ist sogar die Fahrradmitnahme möglich.
Weiterlesen: Information zum Ticketangebot für Schüler und Auszubildende
Auf Grundlage des Beschlusses Nr. 08-19/2019 des Gemeinderates Frankenthal vom 26.09.2019 hat die Gemeindeverwaltung Frankenthal am 14.11.2019 die Widmung der Straße "Buswendeschleife" zur öffentlichen Straße (Ortsstraße) gemäß § 6 des Sächsischen Straßengesetzes verfügt:
Die bogenförmige Straße "Buswendeschleife" beginnt und endet an der Hauptstraße (S 56) gegenüber dem Grundstück Hauptstraße Nr. 33.
Die genaue Lage der Straßen ergibt sich aus der Karte zur Widmungsverfügung. Betroffen sind die Flurstücke Nr. 264/7 und 298/4 der Gemarkung Frankenthal.
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung der gewidmeten Straße kann ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe in der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal sowie im Bauamt der Gemeindeverwaltung Großharthau, Zimmer 7, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau, für die Dauer von zwei Wochen während der Dienststunden eingesehen werden. Die Verfügung wird zur gleichen Zeit auf der Internetseite der Gemeinde Frankenthal eingestellt. Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach dem Erscheinen der Bekanntmachung im Amtsblatt als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal, einzulegen.
Frankenthal, den 15.11.2019
Bansner
Bürgermeisterin
Anlagen
Die Beschlüsse der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2019 finden Sie unter Verwaltung ⇒ Beschlüsse 2019.
Beschlüsse aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.10.2019