Information zum Straßenbestandsverzeichnis
Information über die Möglichkeit, öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses 1996 vergessen worden sind und auch später nicht dort eingetragen wurden, bis zum 31.12.2020 an die Gemeindeverwaltung Frankenthal zu melden
Am 13.12.2019 trat die Änderung des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) vom 20.08.2019 in Kraft (SächsGVBl. Nr. 19/2019 vom 12.12.2019).