Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.05.2024 hat die Gemeindeverwaltung Frankenthal am 08.10.2024 die Widmung der Verlängerung der Ortsstraße Nr. 18 "Dammweg" bis zum Sommersteg verfügt. Straßenbaulastträgerin ist die Gemeinde Frankenthal. Es wurden keine Widmungsbeschränkungen festgelegt.
Eine Ausfertigung der Widmungsverfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer planerischen Darstellung des gewidmeten Straßenabschnittes kann ab dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Elektronischen Amtsblatt von Frankenthal für die Dauer von zwei Wochen (Niederlegungsfrist) in der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal, eingesehen werden. Sie wird im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Frankenthal eingestellt. Die Widmungsverfügung gilt mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist als bekannt gegeben. Die Bekanntgabe gilt mit Ablauf der Niederlegungsfrist als vollzogen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal einzulegen.
Frankenthal, den 08.10.2024
Janine Bansner
Bürgermeisterin
Anlagen:
Widmungsverfügung
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