Beschluss – Nr. 36 – 19 / 2020
Fusionsvorhaben ENSO/DREWAG
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der KBO Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost am 24.11.2020das der Gemeinde Frankenthal zustehende Stimmrecht dahingehend auszuüben, dass die KBO die zur Durchführung der Fusion zwischen der ENSO Energie Sachsen Ost AG und der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH erforderlichen Rechtsgeschäfte abschließt und ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung der ENSO AG bei den dafür erforderlichen Beschlussfassungen entsprechend ausübt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 6
Der Beschluss wird mit 6 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 37 – 20/2020
Beratung und Beschlussfassung zu den ungekürzten Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte, der Kindertagespflege und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal ab dem 1.1.2021
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), die ungekürzten Elternbeiträge bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte, der Kindertagespflege und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal, ab dem 01.01.2021, wie folgt:
1. Krippen: 2. Kindergärten |
23,0 v. H. 30,0 v. H. |
(abgerundet auf volle Eurobeträge) zu erheben.
Die Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind gemäß § 14 Abs. 2 SächsKitaG, die jährlich bis zum 30.06 öffentlich bekannt gemachten Betriebskosten.
Somit ist die Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen, für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal, jährlich neu zu erstellen.
Der Gemeinderatsbeschluss Nr. 13-24/2019 vom 29.10.2019 und die Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 21-04/2020 und Nr. 22-05/2020 jeweils vom 28.05.2020 werden aufgehoben und die Gebührenordnung vom 01.01.2020 tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 6
Der Beschluss wird mit 5 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefasst.
GEBÜHRENORDNUNG
zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte, der Kindertagespflege und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit
gültig ab 01.01.2021 pro Platz und Monat
- KINDERKRIPPE (Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)
Vollständige Familie Alleinerziehende 9 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 9 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 1. Kind 281,00 € 187,00 € 140,00 € 253,00 € 168,00 € 126,00 € 2. Kind 168,00 € 112,00 € 84,00 € 151,00 € 101,00 € 75,00 € 3. Kind 56,00 € 37,00 € 28,00 € 50,00 € 33,00 € 25,00 € - KINDERGARTEN (Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt)
Vollständige Familie Alleinerziehende 9 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 9 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 1. Kind 152,00 € 101,00 € 76,00 € 137,00 € 91,00 € 68,00 € 2. Kind 91,00 € 61,00 € 45,00 € 82,00 € 55,00 € 41,00 € 3. Kind 30,00 € 20,00 € 15,00 € 27,00 € 18,00 € 13,00 €
- Bei Halbtagskindern, die bei Bedarf (maximal 4-mal pro Monat) mit schlafen, zahlen zum Elternbeitrag pro Tag 6,00 EUR in der Krippe bzw. 3,00 EUR im Kindergarten zu.
- Gastkinder können nur bei freien Kapazitäten aufgenommen werden. Pro Tag sind 13,00 € für Kinderkrippenkinder bzw. 7,00 € für Kindergartenkinder zu zahlen.
- Bei einer zusammenhängenden Abwesenheit von mehr als 4 Wochen wird auf Antrag der Elternbeitrag um 50 % reduziert.
- HORT
Vollständige Familie Alleinerziehende 6 Stunden 5 Stunden 6 Stunden 5 Stunden 1. Kind 58,00 € 48,00 € 52,00 € 43,00 € 2. Kind 35,00 € 29,00 € 32,00 € 26,00 € 3. Kind 12,00 € 10,00 € 11,00 € 9,00 €
Für Kinder, die erst nach Ablauf der Öffnungszeiten abgeholt werden:
pro angefangener Stunde 15,00 EUR.
In-Kraft-Treten
Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.
Damit tritt die bisherige Gebührenordnung vom 01.01.2020 außer Kraft.
Beschluss – Nr. 38 – 21/2020
Festsetzung einer Bagatellgrenze zur Nacherhebung der Straßenausbausatzung
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt der Festsetzung einer Bagatellgrenzen von 5 Euro bei der Nacherhebung der Straßenausbausatzung zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 6
Der Beschluss wird mit 6 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.