Beschluss – Nr. 21 – 04 / 2020
Änderung der „Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit“ für Gastkinder (Absatz II. Kindergarten Punkt 2. Gastkinder)
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt der Änderung/Berechnung der „Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit“ in der Fassung vom 29.10.2019 (In-Kraft-Treten 1.1.2020) im Absatz II. Kindergarten Punkt 2. Gastkinder von bisher 8,00 € auf 6,86 € für Kindergartenkinder zu.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 22 – 05 / 2020
Änderung der „Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit“ vom 1.1.2020 im Absatz III. Hort
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt der Änderung/Berechnung der „Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit“ in der Fassung vom 29.10.2019 (In-Kraft-Treten 1.1.2020) im Absatz III. Hort zu.
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Vollständige Familie |
Alleinerziehende |
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6 Stunden |
5 Stunden |
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6 Stunden |
5 Stunden |
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1. Kind |
58,00 € |
48,00 € |
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52,00 € |
43,00 € |
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2. Kind |
35,00 € |
29,00 € |
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32,00 € |
26,00 € |
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3. Kind |
12,00 € |
10,00 € |
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11,00 € |
9,00 € |
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Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 23 – 06 / 2020
Neubau einer Garage
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Neubau einer Garage auf dem Grundstück Beigutstraße 15a in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 725/1 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: | Christian Oelke Beigutstraße 15a 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
Zufahrt: | das Grundstück liegt an einer befahrbaren öffentlichen Straße |
Regenwasser: | großflächige Versickerung in belebte Bodenzone |
Abwasser: | nicht erforderlich |
Trinkwasser: | nicht erforderlich |
Löschwasser: | Hydranten Nr. 34, 37 |
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 24 – 07 / 2020
Neubau Dachstuhl mit Gaube, Umnutzung Trockenboden zur Wohnung
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Neubau des Dachstuhles mit Gaube und der Umnutzung des Trockenbodens zu einer Wohnung auf dem Grundstück Lindenstraße 1 in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 172/4 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: | Peer Herrmann Lindenstraße 1 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
Zufahrt: | das Grundstück liegt an einer befahrbaren öffentlichen Straße |
Regenwasser: | öffentlicher Kanal |
Abwasser: | öffentlicher Kanal |
Trinkwasser: | WVB |
Löschwasser: | Hydrant Nr. 10 |
Dem Antrag auf Abweichung nach § 67 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung bezüglich der barrierefreien Erreichbarkeit einer Wohnung bei mehr als zwei Wohnungen in einem Gebäude (§ 50 Abs. 1 SächsBO) wird zugestimmt.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 25 – 08 / 2020
Aufstellen eines Garten- und Freizeithauses
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Aufstellen eines Garten- und Freizeithauses auf dem Grundstück Hauptstraße 67 in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 197/10 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: | Monika Stierand Hauptstraße 67 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
Zufahrt: | das Grundstück liegt an einer befahrbaren öffentlichen Straße |
Regenwasser: | Versickerung |
Abwasser: | nicht erforderlich |
Trinkwasser: | nicht erforderlich |
Löschwasser: | Hydranten Nr. 23, 40 |
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 26 – 09 / 2020
Verkauf von Teilflächen der Flurstücke mit der Nummern 62/5, 115/1 und 1220/2 Gemarkung Frankenthal
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, drei noch zu vermessende Teilflächen der Flurstücke mit den Nummern 62/5, 115/1 und 1220/2 der Gemarkung Frankenthal mit einer Gesamtgröße von ca. 305 m² laut beigefügtem Lageplan zu verkaufen.
Käufer: | Herr und Frau Eckhard und Christina Gnauck Ringweg 1 01909 Frankenthal |
Verkäufer: | Gemeinde Frankenthal Lindenstraße 4 01909 Frankenthal |
Der Kaufpreis beträgt 10,00 EUR/m².
Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer. Die Vermessungskosten werden durch Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Janine Bansner Siegel
Bürgermeisterin