Beschluss-Nr. : 96 - 01/2018
Geschwindigkeitsbegrenzung für die Ortsdurchfahrt im Bereich Kindertagesstätte "Pusteblume"
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, beim Landratsamt Bautzen, Straßenverkehrsamt für die Staatsstraße S 56 in der Ortsdurchfahrt Frankenthal im Bereich Kindertagesstätte "Pusteblume" eine Geschwindigkeitsbegrenzung von derzeit 50 km/h auf 30 km/h zu beantragen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 11
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 8
Der Beschluss wird mit 8 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0-Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss-Nr. : 97 - 02/2018
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Beigut“ Frankenthal
Der Gemeinderat von Frankenthal beschließt die Aufstellung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Beigut" Frankenthal gemäß § 35 Abs. 6 für Teile der Flurstücke 1189/1, 687/2, 693/2, 697/1, 698/1, 698/2, 711, 716/1, 716/2, 718/2, 723, 726, 730, 742/c und 743 sowie die Flurstücke 737/2 und 7373 der Gemarkung Frankenthal. Der Geltungsbereich der Ergänzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 11
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 8
Der Beschluss wird mit 8 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0-Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss-Nr. : 98 - 03/2018
Beschluss über den Entwurf und die Auslegung der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Beigut" Frankenthal (Billigungs- und Offenlagebeschluss)
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Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Beigut" Frankenthal vom 03.01.2018 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
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Der Entwurf der 1. Änderung der Außenbereichssatzung "Beigut" Frankenthal wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich gelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 11
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 8
Der Beschluss wird mit 8 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0-Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss-Nr. : 99 - 04/2018
Verkauf der Flurstücke mit den Nummern 72 und 72d Gemarkung Frankenthal
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, die Flurstücke mit den Nummern 72 und 72d der Gemarkung Frankenthal mit einer Gesamtgröße von 70 m² laut beigefügtem Lageplan zu verkaufen.
Käufer: | Herr Martin Teich und Frau Kathleen Schöne |
Hauptstraße 109, 01909 Frankenthal | |
Verkäufer: | Gemeinde Frankenthal |
Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal |
Der Kaufpreis beträgt 8,00 EUR/m².
Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 11
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 8
Der Beschluss wird mit 8 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0-Stimmenthaltungen gefasst.
Janine Bansner
Bürgermeisterin