Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 04.03.2021
Beschluss – Nr. 39 – 01/2021
Bauantrag – Umbau/ Rückbau Wohnhaus/Scheune zu Garage/Werkstatt
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Umbau/Rückbau eines Wohnhauses/Scheune auf dem Grundstück Hauptstraße 102 a in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 56/3 und 57/7 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: | Frau Ingruth Gurath Hauptstraße 102 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
- Zufahrt: | Das Flurstück liegt an einer öffentlichen Straße |
- Regenwasser: | Anbindung an öffentlichen Regenwasserkanal vorhanden |
- Abwasser: | vollbiologische Kleinkläranlage |
- Trinkwasser: | WVB |
- Löschwasser: | Hydranten 3, 29, 31, 38 |
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 40 – 02/2021
Vorbescheid – Neubau mit Erschließung über Einfahrt/Parkplatz
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Vorbescheid zum Neubau mit Erschließung über Einfahrt/Parkplatz auf dem Grundstück Großharthauer Straße 5 in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 609 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: | König, Maximilian König, Lisa Hauptstraße 19 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
- Zufahrt: | Das Flurstück liegt an einer befahrbaren öffentlichen Straße |
- Regenwasser: | Versickerung |
- Abwasser: | vollbiologische Kleinkläranlage |
- Trinkwasser: | WVB |
- Löschwasser: | Hydranten Nr. 1 |
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 41 – 03/2021
Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes mit der Nummer 319/3 Gemarkung Frankenthal
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstückes mit den Nummern 319/3 der Gemarkung Frankenthal mit einer Gesamtgröße von ca. 638 m² laut beigefügtem Lageplan zu verkaufen.
Käufer: | Frau Annelies Gisela Paufler Hauptstraße 10 01909 Frankenthal |
Verkäufer: | Gemeinde Frankenthal Lindenstraße 4 01909 Frankenthal |
Der Kaufpreis beträgt 8,00 EUR/m².
Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer. Die Vermessungskosten werden durch Käufer getragen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 42 – 04/2021
Feststellung der Nichtigkeit
Der Gemeinderat Frankenthal stellt die Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der Eintragung des Dammweges in dem Bestandsblatt OS 18 fest.
Straßenbezeichnung: | Dammweg |
Betroffene Flurstücke: | Flst. 111/2 Gemarkung Frankenthal |
Straßenlänge: | ca. 90m |
Anfangs- und Endpunkt: | Koch Spill |
Straßenbaulastträger: | Gemeinde Frankenthal |
Die Verwaltung wird beauftragt das Löschungsverfahren durchzuführen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 43 – 05/2021
Feststellung der Nichtigkeit
Der Gemeinderat Frankenthal stellt die Unwirksamkeit (Nichtigkeit) der Eintragung des Dammweges in dem Bestandsblatt W 5 fest.
Straßenbezeichnung: | Dammweg |
Betroffene Flurstücke: | Flst. 113/1 Gemarkung Frankenthal |
Straßenlänge: | ca. 49m |
Anfangs- und Endpunkt: | Spill Polik |
Straßenbaulastträger: | Gemeinde Frankenthal |
Die Verwaltung wird beauftragt, das Löschungsverfahren durchzuführen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 44 – 06/2021
Widmung nach § 6 Sächsisches Straßengesetz
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt auf der Grundlage von § 6 des Sächsischen Straßengesetzes die Widmung folgender fertig gestellter Straße in Frankenthal zur Ortsstraße (OS):
Straßenbezeichnung: | Dammweg |
Betroffene Flurstücke: | Flst. 113/1, T.v. Flst. 111/2, Flst. T.v. 1220/8, Flst. T. v. 62/5 (Frankenthaler Wasser), Flst. 1223/2 Gemarkung Frankenthal |
Straßenlänge: | ca. 139m |
Anfangs- und Endpunkt: | Die Straße beginnt Einmündung in die S 56 (Hauptstraße) am Grundstück Hauptstraße 99 und endet an der nord-westliche Grenze des Flurstücks Nr. 1220/2 Gemarkung Frankenthal. Die genaue Lage der Straße ergibt sich aus der beigefügten Karte. |
Straßenbaulastträger: | Gemeinde Frankenthal |
Die Verwaltung wird beauftragt, das Widmungsverfahren durchzuführen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 45 – 07/2021
Beratung und Beschlussfassung über die Vereinbarung zur gemeinsamen Fahrzeugbeschaffung für die Feuerwehren:
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bad-Gottleuba-Berggießhübel, der Stadt Bad Schandau, der Gemeinde Frankenthal und der Gemeinde Leubsdorf zur gemeinsamen Fahrzeugbeschaffung für die Feuerwehren gemäß Anlage zu.
Gesetzliche Grundlagen:
- Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
- Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG)
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung – RLFw)
- Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Frankenthal vom 15.10.2020
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Janine Bansner
Bürgermeisterin