Beschluss – Nr. 11 – 22 /2019
Annahme von Sachzuwendungen gemäß § 73 SächsGemO
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt die Annahme von zweckgebundenen Sachzuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO im Wert von 199,98 €.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 7
Der Beschluss wird mit 7 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 12 – 23 /2019
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt zu, dass Herr Lutz Rönisch wohnhaft in 01877 Bischofswerda, Brauhausgasse 6 mit Wirkung zum 01.11.2019 zum Wanderwegewart der Gemeinde Frankenthal widerruflich bestellt wird.
Für die Tätigkeit wird eine monatliche Aufwandspauschale von 40,00 € gewährt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 7
Der Beschluss wird mit 7 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 13 – 24 /2019
Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) in der aktuellen Fassung, die Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertages-stätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in der Fassung vom 29.10.2019.
Gebührenordnung - Elternbeiträge in der Gemeinde Frankenthal | |||||||
Gültig ab 01.01.2020 | pro Platz und Monat | ||||||
KINDERKRIPPE (Kinder bis zur Vollendung des 3.Lebensjahres) | |||||||
Vollständige Familie | Alleinerziehende | ||||||
9 Stunden | 6 Stunden | 4,5 Stunden | 9 Stunden | 6 Stunden | 4,5 Stunden | ||
1.Kind | 210,00 € | 140,00 € | 105,00 € | 189,00 € | 126,00 € | 95,00 € | |
2.Kind | 126,00 € | 84,00 € | 63,00 € | 113,00 € | 75,00 € | 57,00 € | |
3.Kind | 42,00 € | 28,00 € | 21,00 € | 38,00 € | 25,00 € | 19,00 € | |
KINDERGARTEN (Kinder vom 3.Lebensjahr bis zum Schuleintritt) | |||||||
Vollständige Familie | Alleinerziehende | ||||||
9 Stunden | 6 Stunden | 4,5 Stunden | 9 Stunden | 6 Stunden | 4,5 Stunden | ||
1.Kind | 120,00 € | 80,00 € | 60,00 € | 108,00 € | 72,00 € | 54,00 € | |
2.Kind | 72,00 € | 48,00 € | 36,00 € | 65,00 € | 43,00 € | 33,00 € | |
3.Kind | 24,00 € | 16,00 € | 12,00 € | 22,00 € | 15,00 € | 11,00 € | |
HORT | |||||||
Vollständige Familie | Alleinerziehende | ||||||
6 Stunden | 5 Stunden | 6 Stunden | 5 Stunden | ||||
1.Kind | 58,00 € | 48,00 € | 52,20 € | 43,20 € | |||
2.Kind | 34,80 € | 28,80 € | 31,32 € | 25,92 € | |||
3.Kind | 11,60 € | 9,60 € | 10,44 € | 8,64 € |
|
Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2020 in Kraft.
Damit tritt die bisher gültige Gebührenordnung vom 07.12.2017 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 7
Der Beschluss wird mit 7 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 14 – 25/2019
Ersatzbau Einfamilienhaus mit Doppelgarage
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Ersatzneubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Hauptstraße 49 in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 239/6 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: | Herr Fritz Holz Hauptstraße 49a 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
- Zufahrt: | Das Flurstück liegt an einer öffentlichen Straße |
- Regenwasser: | Einleitung in den öffentlichen Regenwasserkanal |
- Abwasser: | vollbiologische Kleinkläranlage |
- Trinkwasser: | WVB |
- Löschwasser: | Hydranten Nr. 13, 22 |
Dem Antrag auf Eintragung einer Baulast (Vereinigungsbaulast) zum Flurstück Nr. 1/24 Gemarkung Frankenthal zur Sicherung einer Überbauung gemäß § 4 Abs. 2 SächsBO wird zugestimmt.
Den Antrag auf Eintragung einer Baulast zum Flurstück Nr. 239/5 Gemarkung Frankenthal zur Sicherung einer 9,20 m² großen Abstandsfläche gemäß § 6 Abs. 2 SächsBO wird zugestimmt.
Dem Antrag auf Eintragung einer Baulast zum Flurstück Nr. 995/2 Gemarkung Frankenthal zur Sicherung einer 17,86 m² großen Abstandsfläche gemäß § 6 Abs. 2 SächsBO wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 7
Der Beschluss wird mit 7 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Janine Bansner Siegel
Bürgermeisterin