Beschluss – Nr. 36 – 19 / 2020
Fusionsvorhaben ENSO/DREWAG
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der KBO Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Energie Sachsen Ost am 24.11.2020das der Gemeinde Frankenthal zustehende Stimmrecht dahingehend auszuüben, dass die KBO die zur Durchführung der Fusion zwischen der ENSO Energie Sachsen Ost AG und der DREWAG - Stadtwerke Dresden GmbH erforderlichen Rechtsgeschäfte abschließt und ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung der ENSO AG bei den dafür erforderlichen Beschlussfassungen entsprechend ausübt.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 6
Der Beschluss wird mit 6 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 37 – 20/2020
Beratung und Beschlussfassung zu den ungekürzten Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte, der Kindertagespflege und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal ab dem 1.1.2021
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, auf der Grundlage von § 15 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), die ungekürzten Elternbeiträge bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte, der Kindertagespflege und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal, ab dem 01.01.2021, wie folgt:
1. Krippen: 2. Kindergärten |
23,0 v. H. 30,0 v. H. |
(abgerundet auf volle Eurobeträge) zu erheben.
Die Berechnungsgrundlage für die Elternbeiträge sind gemäß § 14 Abs. 2 SächsKitaG, die jährlich bis zum 30.06 öffentlich bekannt gemachten Betriebskosten.
Somit ist die Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen, für die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten, der Kindertagespflege und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal, jährlich neu zu erstellen.
Der Gemeinderatsbeschluss Nr. 13-24/2019 vom 29.10.2019 und die Gemeinderatsbeschlüsse Nr. 21-04/2020 und Nr. 22-05/2020 jeweils vom 28.05.2020 werden aufgehoben und die Gebührenordnung vom 01.01.2020 tritt außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 6
Der Beschluss wird mit 5 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefasst.
GEBÜHRENORDNUNG
zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte, der Kindertagespflege und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit
gültig ab 01.01.2021 pro Platz und Monat
- KINDERKRIPPE (Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres)
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Vollständige Familie |
Alleinerziehende |
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9 Stunden |
6 Stunden |
4,5 Stunden |
9 Stunden |
6 Stunden |
4,5 Stunden |
1. Kind |
281,00 € |
187,00 € |
140,00 € |
253,00 € |
168,00 € |
126,00 € |
2. Kind |
168,00 € |
112,00 € |
84,00 € |
151,00 € |
101,00 € |
75,00 € |
3. Kind |
56,00 € |
37,00 € |
28,00 € |
50,00 € |
33,00 € |
25,00 € |
- KINDERGARTEN (Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt)
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Vollständige Familie |
Alleinerziehende |
|
9 Stunden |
6 Stunden |
4,5 Stunden |
9 Stunden |
6 Stunden |
4,5 Stunden |
1. Kind |
152,00 € |
101,00 € |
76,00 € |
137,00 € |
91,00 € |
68,00 € |
2. Kind |
91,00 € |
61,00 € |
45,00 € |
82,00 € |
55,00 € |
41,00 € |
3. Kind |
30,00 € |
20,00 € |
15,00 € |
27,00 € |
18,00 € |
13,00 € |
- Bei Halbtagskindern, die bei Bedarf (maximal 4-mal pro Monat) mit schlafen, zahlen zum Elternbeitrag pro Tag 6,00 EUR in der Krippe bzw. 3,00 EUR im Kindergarten zu.
- Gastkinder können nur bei freien Kapazitäten aufgenommen werden. Pro Tag sind 13,00 € für Kinderkrippenkinder bzw. 7,00 € für Kindergartenkinder zu zahlen.
- Bei einer zusammenhängenden Abwesenheit von mehr als 4 Wochen wird auf Antrag der Elternbeitrag um 50 % reduziert.
- HORT
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Vollständige Familie |
Alleinerziehende |
|
6 Stunden |
5 Stunden |
6 Stunden |
5 Stunden |
1. Kind |
58,00 € |
48,00 € |
52,00 € |
43,00 € |
2. Kind |
35,00 € |
29,00 € |
32,00 € |
26,00 € |
3. Kind |
12,00 € |
10,00 € |
11,00 € |
9,00 € |
-
Für Kinder, die erst nach Ablauf der Öffnungszeiten abgeholt werden:
pro angefangener Stunde 15,00 EUR.
In-Kraft-Treten
Die Gebührenordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2021 in Kraft.
Damit tritt die bisherige Gebührenordnung vom 01.01.2020 außer Kraft.
Beschluss – Nr. 38 – 21/2020
Festsetzung einer Bagatellgrenze zur Nacherhebung der Straßenausbausatzung
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt der Festsetzung einer Bagatellgrenzen von 5 Euro bei der Nacherhebung der Straßenausbausatzung zu.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 10
Anzahl der anwesenden Gemeinderäte und der Bürgermeisterin: 6
Der Beschluss wird mit 6 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 31 – 14 / 2020
Annahme einer Spende gemäß § 73 Abs. 5
Der Gemeinderat stimmt der Annahme von Zuwendungen nach §73 Abs. 5 SächsGemO gemäß Anlage zu.
Der Beschluss wird mit 6 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefasst.
Beschluss – Nr. 32 – 15 / 2020
Beratung und Beschlussfassung zur Hebesatzsatzung
Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2020 die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2021. Die Hebesätze fließen in den Haushaltsplan 2021 ein.
Der Beschluss wird mit 6 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefasst.
Beschluss – Nr. 33 – 16 / 2020
Beratung und Beschlussfassung zur Hundesteuersatzung
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt die vorliegende Satzung über Erhebung von Hundesteuer in der Gemeinde Frankenthal (Hundesteuersatzung) in der Fassung vom 15.10.2020.
Die Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Hundesteuer vom 01.01.2002 außer Kraft.
Der Beschluss wird mit 4 Ja– Stimmen, 1 Nein– Stimmen und 2 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 34 – 17 / 2020
Nutzungsänderung Erdgeschoss zur Physiotherapie, Balkon- und Erweiterungsanbau
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt der Nutzungsänderung Erdgeschoss zur Physiotherapie mit Balkon- und Erweiterungsanbau dem Grundstück Hauptstraße 56 in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 152/3 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: |
Denis Standfuß Ringweg 2 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
Zufahrt: |
das Grundstück liegt an einer befahrbaren Straße |
Regenwasser: |
Einleitung in Dorfbach |
Abwasser: |
vollbiologische Kläranlage |
Trinkwasser: |
WVB |
Löschwasser: |
Hydrant Nr. 10 |
Der Beschluss wird mit 7 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 35 – 18 / 2020
Brandschutzbedarfsplan
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, dem Brandschutzbedarfsplan 2020 bis 2025 für die Gemeinde Frankenthal in der Fassung vom 15.10.2020 zuzustimmen.
Der Beschluss wird mit 7 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Janine Bansner Siegel
Bürgermeisterin
Beschluss – Nr. 27 – 10 / 2020
Vergabe der Baumaßnahme "Verlegung Rohrleitung für Sportplatzbewässerung"
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, die Bauleistung "Verlegung Rohrleitung für Sportplatzbewässerung" an die Firma Bistra Bau GmbH & Co. KG, 01877 Schmölln - Putzkau auf der Grundlage des Angebots vom 12.06.2020 mit einer Summe von 5409,54 € (brutto) zu vergeben.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit der Firma einen Bauleistungsvertrag abzuschließen.
Der Beschluss wird mit 10 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 28 – 11 / 2020
Vergabe der Baumaßnahme "Herstellung TW-Hausanschluss"
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, die Bauleistung "Herstellung TW-Hausanschluss" an die Wasserversorgung Bischofswerda GmbH in Bischofswerda auf der Grundlage des Angebots vom 17.03.2020 mit einer Summe von 14.206,18 € (brutto) zu vergeben.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit der Firma einen Trinkwasseranschlussvertrag und einen Trinkwasserversorgungsvertrag abzuschließen.
Der Beschluss wird mit 10 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 29 – 12 / 2020
Bau eines Unterstandes für landwirtschaftliche Geräte und Technik
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Bau eines Unterstandes für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen auf dem Grundstück Mittelweg 12 in 01909 Frankenthal, Flurstücke Nr. 69 und 64/2 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: |
Mathias Petschel Mittelweg 12 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
Zufahrt: |
das Grundstück liegt an einer befahrbaren öffentlichen Straße |
Regenwasser: |
Versickerung |
Abwasser: |
nicht erforderlich |
Trinkwasser: |
nicht erforderlich |
Löschwasser: |
Hydranten Nr. 28 |
Der Beschluss wird mit 10 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 30 – 13 / 2020
Beratung und Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2020
Der Gemeinderat beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einschließlich aller Bestandteile für das Jahr 2020.
Der Beschluss wird mit 10 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Janine Bansner Siegel
Bürgermeisterin
Beschluss – Nr. 21 – 04 / 2020
Änderung der „Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit“ für Gastkinder (Absatz II. Kindergarten Punkt 2. Gastkinder)
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt der Änderung/Berechnung der „Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit“ in der Fassung vom 29.10.2019 (In-Kraft-Treten 1.1.2020) im Absatz II. Kindergarten Punkt 2. Gastkinder von bisher 8,00 € auf 6,86 € für Kindergartenkinder zu.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 22 – 05 / 2020
Änderung der „Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit“ vom 1.1.2020 im Absatz III. Hort
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt der Änderung/Berechnung der „Gebührenordnung zur Erhebung von Elternbeiträgen bei Inanspruchnahme der Kindertagesstätte und der Hortbetreuung in der Gemeinde Frankenthal in Abhängigkeit von der Betreuungszeit“ in der Fassung vom 29.10.2019 (In-Kraft-Treten 1.1.2020) im Absatz III. Hort zu.
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Vollständige Familie
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Alleinerziehende
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6 Stunden
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5 Stunden
|
|
6 Stunden
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5 Stunden
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1. Kind
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58,00 €
|
48,00 €
|
|
52,00 €
|
43,00 €
|
|
2. Kind
|
35,00 €
|
29,00 €
|
|
32,00 €
|
26,00 €
|
|
3. Kind
|
12,00 €
|
10,00 €
|
|
11,00 €
|
9,00 €
|
|
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 23 – 06 / 2020
Neubau einer Garage
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Neubau einer Garage auf dem Grundstück Beigutstraße 15a in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 725/1 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: |
Christian Oelke Beigutstraße 15a 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
Zufahrt: |
das Grundstück liegt an einer befahrbaren öffentlichen Straße |
Regenwasser: |
großflächige Versickerung in belebte Bodenzone |
Abwasser: |
nicht erforderlich |
Trinkwasser: |
nicht erforderlich |
Löschwasser: |
Hydranten Nr. 34, 37 |
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 24 – 07 / 2020
Neubau Dachstuhl mit Gaube, Umnutzung Trockenboden zur Wohnung
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Neubau des Dachstuhles mit Gaube und der Umnutzung des Trockenbodens zu einer Wohnung auf dem Grundstück Lindenstraße 1 in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 172/4 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: |
Peer Herrmann Lindenstraße 1 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
Zufahrt: |
das Grundstück liegt an einer befahrbaren öffentlichen Straße |
Regenwasser: |
öffentlicher Kanal |
Abwasser: |
öffentlicher Kanal |
Trinkwasser: |
WVB |
Löschwasser: |
Hydrant Nr. 10 |
Dem Antrag auf Abweichung nach § 67 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung bezüglich der barrierefreien Erreichbarkeit einer Wohnung bei mehr als zwei Wohnungen in einem Gebäude (§ 50 Abs. 1 SächsBO) wird zugestimmt.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 25 – 08 / 2020
Aufstellen eines Garten- und Freizeithauses
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Aufstellen eines Garten- und Freizeithauses auf dem Grundstück Hauptstraße 67 in 01909 Frankenthal, Flurstück Nr. 197/10 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: |
Monika Stierand Hauptstraße 67 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
Zufahrt: |
das Grundstück liegt an einer befahrbaren öffentlichen Straße |
Regenwasser: |
Versickerung |
Abwasser: |
nicht erforderlich |
Trinkwasser: |
nicht erforderlich |
Löschwasser: |
Hydranten Nr. 23, 40 |
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 26 – 09 / 2020
Verkauf von Teilflächen der Flurstücke mit der Nummern 62/5, 115/1 und 1220/2 Gemarkung Frankenthal
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, drei noch zu vermessende Teilflächen der Flurstücke mit den Nummern 62/5, 115/1 und 1220/2 der Gemarkung Frankenthal mit einer Gesamtgröße von ca. 305 m² laut beigefügtem Lageplan zu verkaufen.
Käufer: |
Herr und Frau Eckhard und Christina Gnauck Ringweg 1 01909 Frankenthal |
Verkäufer: |
Gemeinde Frankenthal Lindenstraße 4 01909 Frankenthal |
Der Kaufpreis beträgt 10,00 EUR/m².
Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer. Die Vermessungskosten werden durch Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen.
Der Beschluss wird mit 9 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Janine Bansner Siegel
Bürgermeisterin
Beschluss – Nr. 18 – 01 / 2020
Neubau Einfamilienhaus
Der Gemeinderat Frankenthal stimmt dem Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück An der Querstraße 10 in 01909 Frankenthal, Flurstücke Nr. 537/3 und 537/4 der Gemarkung Frankenthal zu.
Bauherr: |
Andrea Gebauer Hauptstraße 51 01909 Frankenthal |
Die Erschließung ist gesichert.
- Zufahrt: - Regenwasser: - Abwasser: - Trinkwasser: - Löschwasser: |
das Grundstück liegt an einer öffentlichen Straße öffentlicher Kanal öffentlicher Kanal WVB Hydranten Nr. 8, 9 |
Dem Antrag auf Befreiung nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuches zur Änderung der im Bebauungsplan festgesetzten Dachneigung von 40°-45° auf 30° wird zugestimmt.
Der Beschluss wird mit 8 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 19 – 02 / 2020
Verkauf des Flurstückes mit der Nummer 1181/5 Gemarkung Frankenthal
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, das Flurstück mit der Nummer 1181/5 der Gemarkung Frankenthal mit einer Gesamtgröße von 48 m² laut beigefügtem Lageplan zu verkaufen.
Käufer: |
Frau Andrea Schneider Hauptstraße 25 01909 Frankenthal |
Verkäufer |
Gemeinde Frankenthal Lindenstraße 4 01909 Frankenthal |
Der Kaufpreis beträgt 10,00 EUR/m².
Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer.
Der Beschluss wird mit 8 Ja– Stimmen, 0 Nein– Stimmen und 0 Stimmenthaltungen gefasst.
Beschluss – Nr. 20 – 03 / 2020
Verkauf von Teilflächen der Flurstücke mit der Nummern 62/5, 115/1 und 1220/2 Gemarkung Frankenthal
Der Gemeinderat Frankenthal beschließt, drei noch zu vermessende Teilflächen der Flurstücke mit den Nummern 62/5, 115/1 und 1220/2 der Gemarkung Frankenthal mit einer Gesamtgröße von ca. 305 m² laut beigefügtem Lageplan zu verkaufen.
Käufer: |
Herr und Frau Eckard und Christina Gnauck Ringweg 1 01909 Frankenthal |
Verkäufer: |
Gemeinde Frankenthal Lindenstraße 4 01909 Frankenthal |
Der Kaufpreis beträgt ……… EUR/m².
Die durch die notarielle Beurkundung des Kaufes entstehenden Kosten übernimmt der Käufer. Die Vermessungskosten werden durch Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen.
Der Beschluss wird mit 0 Ja– Stimmen, 7 Nein– Stimmen und 1 Stimmenthaltung gefasst.
Janine Bansner Siegel
Bürgermeisterin