Bekanntmachung der Gemeinde Frankenthal zur nachträglichen Berichtigung/ Fehlerheilung der Bestandsblätter der Ortsstraße Nr. 11 "Lindenstraße" und des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 6 "Am Stadion (Nord)" in Frankenthal
Die Gemeinde Frankenthal hat mit zwei Verfügungen vom 01.12.2022 die Eintragungen in den oben genannten Bestandsblättern nachträglich berichtigt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Entwürfen der geänderten Bestandsblätter und der Karten zu den Verfügungen.
Die Eintragungsverfügungen mit den dazugehörigen Anlagen liegen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung für die Dauer von sechs Monaten in der Gemeindeverwaltung Frankenthal, 01909 Frankenthal, Lindenstraße 4 sowie in der Gemeindeverwaltung Großharthau, 01909 Großharthau, Wesenitzweg 6, während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus. Die Verfügungen mit den Anlagen werden im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Gemeinde Frankenthal eingestellt.
Die Eintragungsverfügungen gelten mit Ablauf von 6 Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügung in anderer Weise, z. B. mittels Postzustellungsurkunde, Empfangsbekenntnis oder durch eingeschriebenen Brief zugestellt wurde, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen Verfügungen kann jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal, einzulegen.
Frankenthal, 12.12.2022
J. Bansner, Bürgermeisterin