Bekanntmachung der Gemeinde Frankenthal zur Löschung der nichtigen Eintragung des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 7 sowie zur nachträglichen Eintragung der beschränkt öffentlichen Wege Nr. 7 "Am Stadion (Süd), Nr. 10 "Schulgässel und Nr. 11 "Beigutstra
Auf Grundlage der Beschlüsse Nr. 97-25/2022, 98-26/2022, 99-27/2022 und 100-28/2022 des Gemeinderates Frankenthal vom 01.12.2022 hat die Gemeindeverwaltung Frankenthal am 01.12.2022 folgende straßenrechtliche Verfügungen erlassen:
- Löschung der nichtigen Eintragung des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 7 (BÖW 07)
- Nachträgliche Eintragung des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 7 "Am Stadion (Süd)" (BÖW 07)
- Nachträgliche Eintragung des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 10 "Schulgässel" (BÖW 10)
- Nachträgliche Eintragung des beschränkt-öffentlichen Weges Nr. 11 "Beigutstraße (Nord-Ost)" (BÖW 11)
Je eine Ausfertigung der o. g. Eintragungsverfügungen mit den Bestandsblättern und den dazugehörigen Karten sowie die zu löschende Eintragung von BÖW 07 liegen ab dem Tag ihrer ortsüblichen Bekanntmachung durch Aushang an den Anschlagtafeln der Gemeinde Frankenthal für die Dauer von 6 Monaten während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal sowie im Bauamt der Gemeindeverwaltung Großharthau, Wesenitzweg 6, 01909 Großharthau, Zimmer 7, zur Einsicht aus und werden in dieser Zeit auch auf der Internetseite der Gemeinde Frankenthal eingestellt.
Die unter 1. bis 4. genannten Verfügungen gelten mit Ablauf von 6 Monaten ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben. Für die Beteiligten, denen die Eintragungsverfügungen in anderer Weise, z.B. mittels Postzustellungsurkunde zugestellt wurden, gilt dagegen die Bekanntgabe mit der Zustellung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die unter 1. bis 4. genannten Verfügungen kann jeweils innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Frankenthal, Lindenstraße 4, 01909 Frankenthal, einzulegen
Frankenthal, den 12.12.2022
J. Bansner, Bürgermeisterin