Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern unterschiedliche Maßnahmen zur energetischen Aufwertung von Gebäuden. Wir stellen in diesem Artikel die Förderung von Biomasseheizungen vor.
Für die Installation einer neuen Biomasseheizung (Holzhackschnitzel, Pellets, Scheitholz oder Kombination) kann eine Förderung entweder als reiner Investitionskostenzuschuss beim BAFA oder als zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragt werden. Der Zuschuss beträgt in beiden Fällen 35 % der förderfähigen Investitionskosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 %-Punkten kann gewährt werden, wenn die neue Heizung Bestandteil eines individuellen Sanierungsfahrplanes ist, der von einem Energie-Effizienz Experten erstellt wurde. Dieser Fahrplan wird über das BAFA gefördert (Zuschuss in Höhe von 80 % der Beratungskosten). Des Weiteren können Sie weitere 10 %-Zusatzförderung bekommen, wenn Sie eine alte Ölheizung austauschen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Biomasseheizung auf der Liste der förderfähigen Anlagen steht. Neben der Anlage an sich werden u. a. auch der die Errichtung, Sanierung oder Umgestaltung des Heiz- und Technikraumes, Lagerräume für das Biomassematerial und die Erneuerung bzw. Anpassung bestehender Abgassysteme und Schornsteine gefördert.
Der Förderantrag muss bei Beantragung der Fördermittel über das BAFA bzw. die KfW unbedingt vor der Beauftragung eines Fachunternehmens gestellt werden. Für die BAFA-Förderung muss hierzu die Internetseite https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem aufgerufen werden. Bei der KfW-Förderung muss man zunächst einen Finanzierungspartner finden, der dann den KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss beantragt. Weitere Informationen zur KfW-Förderung finden Sie unter www.kfw.de/261.
Bei Fragen können Sie sich gern an die Energieagentur des Landkreises Bautzen wenden.
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