Anfang des Jahres informierte die Energieagentur über die umfangreichen Unterstützungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für die Durchführung von unterschiedlichen Einzelmaßnahmen zur energetischen Aufwertung von Gebäuden. Bei Inanspruchnahme dieser Förderprogramme erhält der Antragsteller einen Investitionskostenzuschuss.
Seit dem 1. Juli 2021 kann man bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Durchführung von Einzelmaßnahmen, u. a. für die Wärmedämmung, den Einbau von Lüftungsanlagen sowie den Austausch einer fossilen gegen eine regenerative Heizungstechnologie, nun auch einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen. Des Weiteren ist über die KfW der Neubau bzw. die Sanierung von einem Wohn- bzw. Nichtwohngebäude förderfähig. Hier kann zwischen einem Kredit mit bis zu 50 % Tilgungszuschuss und einem reinen Investitionskostenzuschuss von bis zu 75.000 € je Wohneinheit gewählt werden.
Bevor der Förderantrag gestellt wird, muss ein Energie-Effizienz-Experte beauftragt werden, der bestätigt, dass die geplante Maßnahme zur energetischen Verbesserung des Gebäudes führt. Dieser Experte kann beispielsweise auch einen individuellen Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellen, der Schritt für Schritt aufzeigt, welche Maßnahmen durchzuführen sind, um ein energieeffizientes Gebäude zu erhalten. Dieser Fahrplan wird über das BAFA mit 80 % der Kosten gefördert. Nach der Beauftragung des Experten kann entweder der Zuschuss in KfW-Zuschussportal unter https://public.kfw.de/zuschussportal-web/ oder ein KfW-Kredit bei einem Finanzierungspartner beantragt werden. Anschließend setzen Sie Ihr Vorhaben um. Der Energie-Effizienz-Experte bestätigt nach Abschluss der Maßnahme deren Durchführung. Diese Bestätigung wird der KfW übermittelt, die anschließend den Tilgungs- bzw. Investitionskostenzuschuss auszahlt.
Bei Fragen können Sie sich gern an die Energieagentur des Landkreises Bautzen wenden.
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