Der Gemeindewahlausschuss Frankenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2019 das Wahlergebnis in der Gemeinde Frankenthal ermittelt.
- Zahl der Wahlberechtigten 759
- Zahl der Wähler 492
- Zahl der ungültigen Stimmzettel 10
- Zahl der gültigen Stimmzettel 482
- Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen 1.405
- Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen:
Partei/ Wähler- vereinigung |
Gesamt- stimmen |
Anzahl der Sitze |
Gewählte Familienname, Vorname Beruf/Stand Anschrift |
Anzahl der Stimmen |
Ersatzpersonen Familienname, Vorname Beruf/Stand Anschrift |
Anzahl der Stimmen |
CDU | 1.096 | 8 |
Rarisch, Andreas |
250 | Erwig, Ronald Maurer Frankenthal, Postweg 5 |
53 |
Winkler-Lehmann, Friederike |
142 | Zschiedrich, Uwe Solzialversicherungsangestellter Frankenthal, Mittelweg 11a |
50 | |||
Kunath, Uwe |
129 | Höhne, Oliver IT-Systemelektroniker Frankenthal, Hauptstraße 19 |
39 | |||
Kurze, Manuela |
122 | |||||
Rarisch, Jürgen |
86 | |||||
Baumert, René |
82 | |||||
Korb, Stefan |
75 | |||||
Peter, Otmar |
70 | |||||
SPD | 309 | 2 |
Groh, Armin |
309 |
Es bleibt 1 Sitz nach § 21 Abs. 3 KomWG unbesetzt.
Gegen die Wahl kann gemäß § 54 KomWO in Verbindung mit § 25 KomWG Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eine Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 8 Wahlberechtigte beitreten.
Großharthau, den 03.06.2019
Im Namen der Gemeinde Frankenthal
Krause, Bürgermeister