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in Frankenthal

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 26.05.2019

Der Gemeindewahlausschuss Frankenthal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2019 das Wahlergebnis in der Gemeinde Frankenthal ermittelt.

  1. Zahl der Wahlberechtigten                                                    759
  2. Zahl der Wähler                                                                       492
  3. Zahl der ungültigen Stimmzettel                                             10
  4. Zahl der gültigen Stimmzettel                                                482
  5. Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen     1.405
  6. Gesamtstimmenzahlen und Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge sowie die Zahlen der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen:
Partei/
Wähler-
vereinigung
Gesamt-
stimmen
Anzahl
der Sitze
Gewählte
Familienname, Vorname
Beruf/Stand
Anschrift
Anzahl der
Stimmen
Ersatzpersonen
Familienname, Vorname
Beruf/Stand
Anschrift
Anzahl der
Stimmen
CDU 1.096 8

Rarisch, Andreas
Zimmerermeister
Frankenthal, Hauptstraße 64

250 Erwig, Ronald
Maurer
Frankenthal, Postweg 5
53

Winkler-Lehmann, Friederike
Fachkrankenschwester/Intensivmedizinerin
Frankenthal, An der Querstraße 2

142 Zschiedrich, Uwe
Solzialversicherungsangestellter
Frankenthal, Mittelweg 11a
50

Kunath, Uwe
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Frankenthal, Kurzer Weg 1

129 Höhne, Oliver
IT-Systemelektroniker
Frankenthal, Hauptstraße 19
39

Kurze, Manuela
Finanzbeamtin
Frankenthal, Hauptstraße 66

122            

Rarisch, Jürgen
Kfz-Mechaniker
Frankenthal, Hauptstraße 64a

86

Baumert, René
Dipl.-Ing. Strahlenschutz (BA)
Frankenthal, Hauptstraße 71

82

Korb, Stefan
Sachbearbeiter Wirtschaft Gesundheitswesen
Frankenthal, Hauptstraße 97

75

Peter, Otmar
Mitarbeiter im garten- und Landschaftsbau
Frankenthal, Langer Weg 2

70
SPD 309 2

Groh, Armin
Fernmeldehandwerker
Frankenthal, Hauptstraße 86a

309    

Es bleibt 1 Sitz nach § 21 Abs. 3 KomWG unbesetzt.

Gegen die Wahl kann gemäß § 54 KomWO in Verbindung mit § 25 KomWG Einspruch erhoben werden. Dieser kann von jedem Wahlberechtigten, jedem Bewerber und jeder Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, innerhalb einer Woche nach dieser öffentlichen Bekanntmachung unter Angabe des Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen erhoben werden. Nach Ablauf der Frist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eine Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm mindestens 8 Wahlberechtigte beitreten.

Großharthau, den 03.06.2019

Im Namen der Gemeinde Frankenthal

Krause, Bürgermeister

1223 - 2023

 

Das Dorffest anlässlich 800 Jahre Frankenthal findet vom 23. bis 25. Juni 2023 statt.

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  • Fundsachen

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Frankenthal im Nebel - © Oliver Höhne